/ Hannover, den 05. Dezember 2024
Vereinbarungvorschlag
Szenische Lesung '' - Veranstaltung ( 0)
§ 1 – Vereinbarungspartner
1. Der 1. Partner - (Veranstalter) - wird vertreten durch Frau , , . Das Projekt wird seitens des Veranstalters von Frau koordiniert.
2. Der 2. Partner - Arbeitsgruppe Lampedusa-Hannover - wird vertreten durch Herrn Antonio Umberto Riccò, Meppener Str, 22, 30539 Hannover. Das Projekt wird seitens der Arbeitsgruppe Lampedusa-Hannover von Frau Renate Blanke (Tel. 05101 14608) zusammen mit Antonio Umberto Riccò (Tel. 0511 52 42 20 oder 0174 643 60 62) koordiniert.
§ 2 - Gegenstand der Vereinbarung
1. Die Partner beabsichtigen die szenische Lesung '' zu veranstalten. Die Vereinbarung definiert die Zwecke, den Inhalt und die Form der Zusammenarbeit zwischen den Partnern.
2. Ziel der Lesung ist es, das Publikum über die Lage von Flüchtlingen zu sensibilisieren und Spenden zugunsten von Organisationen der Flüchtlingsarbeit zu sammeln.
3. Die bei der Lesung gesammelten Spenden werden vom 1. Partner () ohne Abzüge zur Unterstützung eines Flüchtlingsprojektes oder einer Flüchtlingsorganisation verwendet. Die Bezeichnung des Projektes bzw. der Organisation wird der Arbeitsgruppe Lampedusa-Hannover mitgeteilt.
4. Bei Lesungen in Jugendbildungseinrichtungen, die ausschließlich von Schülerinnen und Schülern und ihren Lehrkräften besucht werden, findet in der Regel keine Spendensammlung statt.
§ 3 - Form der Zusammenarbeit und Kosten
1. Die Lesung soll vom 1. Partner () durch eigene Sprecher*innen sowie Techniker*innen präsentiert werden.
2. Die Arbeitsgruppe Lampedusa-Hannover liefert Materialien (i.d.R. Skript, Musik, Bilder, Videos) mit denen die Lesung präsentiert werden kann.
§ 4 - Aufgaben der Partner
Aufgaben vom 1. Partner ()
1. Es werden die Rechte der Autoren beachtet. Der Partner darf ohne schriftliche Zustimmung des Autors keine Änderungen am Text, an der Musik und an der PowerPoint-Präsentation vornehmen.
2. Der Partner sorgt dafür, dass eine angemessene Werbung der Veranstaltung stattfindet.
3. Spätestens vier Wochen vor dem geplanten Termin der Lesung teilt der 1. Partner () der Arbeitsgruppe Lampedusa-Hannover mit, wo und wann die szenische Lesung stattfindet, wer mitwirken wird und an welche anerkannte Flüchtlingsorganisation die gesammelten Spenden gehen werden.
4. Der Partner meldet mit Hilfe der AG Lampedusa-Hannover die Veranstaltung bei der GEMA an, falls das vorgesehen ist. Entsprechende Gebühren werden vom 1. Partner bezahlt.
5. Kosten, die in Zusammenhang mit der Lesung entstehen können (zum Beispiel: Anmietung des Saals, Kosten für Werbematerial etc.) werden mit Eigen- oder Drittmitteln (Zuschüssen von Förderern, Zuwendungen) und NICHT von den gesammelten Spenden bestritten.
6. Der 1. Partner () leitet an die Arbeitsgruppe Lampedusa-Hannover eventuelle Presseberichte und Fotos der Veranstaltung weiter. Außerdem teilt er nach der Lesung der Arbeitsgruppe den Betrag der gesammelten Spenden und die Anzahl der Zuhörer mit.
Aufgaben vom 2. Partner (Arbeitsgruppe Lampedusa-Hannover)
7. Alle nötigen Materialien werden dem Partner über das Internet verfügbar gemacht.
8. Auf Antrag des 1. Partners werden kostenlos Druckvorlagen für Werbematerialien erstellt. Die Druckkosten werden vom 1. Partner direkt übernommen oder später erstattet.
§ 5 - Copyright
1. Das Copyright über die Materialien der Lesung gehört den Autoren von Text und Musik, die diese der Arbeitsgruppe für die Dauer des Projekts zur Verfügung gestellt haben.
2. Der 1. Partner () darf den Text und die anderen Materialien für die Vorbereitung der Lesung kopieren, drucken, oder elektronisch an die in die Lesung einbezogenen Personen weiterleiten. Eine Veröffentlichung und/oder Verbreitung sämtlicher Materialien der Lesung (Skript, Musik, Bilder etc.), auch mittels Internet oder in anderer Form, ist nur bei vorhergehender schriftlicher Genehmigung durch die Arbeitsgruppe Lampedusa-Hannover zulässig.