/ Hannover, den 23. September 2026

Vereinbarungsvorschlag

Szenische Lesung '' - Veranstaltung ( 0)

Diese Vereinbarung erfasst die Daten der geplanten Lesung und regelt die Bereitstellung der erforderlichen Materialien. Sie soll eine verlässliche Zusammenarbeit ermöglichen und sicherstellen, dass das Werk unter seinem Originaltitel und unter Nennung des Autors präsentiert wird.


§ 1 – Vereinbarungspartner

1. Der 1. Partner - (Veranstalter) - wird vertreten durch Frau , , . Das Projekt wird seitens des Veranstalters von Frau koordiniert.

2. Die Arbeitsgruppe Lampedusa-Hannover wird durch Antonio Umberto Riccò vertreten. Sie stellt die vereinbarten Materialien bereit und unterstützt die Vorbereitung der Lesung.


§ 2 – Geplante Lesung

1. Vorgesehen ist die einmalige öffentliche Aufführung der szenischen Lesung von Antonio Umberto Riccò im 0. Noch offene Angaben teilt der Veranstalter mit, sobald sie feststehen.

2. Die Lesung wird unter ihrem oben genannten Originaltitel und mit Erwähnung des Autors und gegebenenfalls des Komponisten der Musik angekündigt und durchgeführt.

3. Änderungen am Titel, am Text, an der Musik, an Bildern, Videos, Präsentationen oder anderen bereitgestellten Materialien bedürfen der vorherigen Zustimmung des Autors.

4. Der Veranstalter führt die Lesung selbst durch und organisiert Mitwirkende, Technik und Durchführung.


§ 3 – Materialien und Lizenz

1. Nach Bestätigung der Vereinbarung stellt die Arbeitsgruppe Lampedusa-Hannover die für die Lesung vorgesehenen Materialien bereit, insbesondere Skript, Musik, Bilder, Videos, Präsentationen und gegebenenfalls Werbevorlagen.

2. Die Materialien dürfen für die Vorbereitung und einmalige Durchführung dieser Lesung verwendet und den unmittelbar Mitwirkenden zugänglich gemacht werden. Eine Veröffentlichung, sonstige Verbreitung oder Verwendung für weitere Veranstaltungen ist ohne vorherige Zustimmung des Autors nicht gestattet.

3. Die Lizenz- und Materialpauschale beträgt 30,00 Euro. Der Veranstalter erhält nach Bestätigung der Vereinbarung eine Rechnung.


§ 4 – Aufgaben des Veranstalters

Der Veranstalter teilt den endgültigen Termin, die Veranstaltungsstätte und spätere Änderungen möglichst frühzeitig mit. Er sorgt für eine angemessene Ankündigung unter Beachtung von § 2 und übermittelt nach Möglichkeit nach der Lesung die Besucherzahl, die Höhe eventuell gesammelter Spenden sowie zur Veröffentlichung freigegebene Fotos oder Presseberichte.

Bei eigener Durchführung organisiert der Veranstalter außerdem Mitwirkende, Technik, Veranstaltungsstätte, Werbung, erforderliche Genehmigungen sowie die Anmeldung bei der GEMA und die Zahlung gegebenenfalls anfallender Gebühren.


§ 5 – Aufgaben der Arbeitsgruppe Lampedusa-Hannover

Die Arbeitsgruppe Lampedusa-Hannover prüft und bestätigt die Angaben, stellt die vereinbarten Materialien in der Regel über einen geschützten Online-Bereich bereit und gibt Hinweise zur Vorbereitung und Verwendung. Zugangsdaten dürfen nur an Personen weitergegeben werden, die unmittelbar an der Vorbereitung oder Durchführung beteiligt sind.